Vorbeugender Brandschutz
Der Vorbeugende Brandschutz ist nicht nur gesetzlich bei allen baulichen Anlagen über die Landesbauordnung und andere Sonderbauvorschriften, Verwaltungsvorschriften sowie Normen vorgeschrieben, sondern bietet Nutzern und Besuchern von Gebäuden und baulichen Anlagen die im Brandfall nötige Sicherheit, wie dem Schutz vor Feuer und Rauch oder sicheren Rettungswegen. Gleichzeitig findet die Feuerwehr sichere Angriffs- und Rettungswege vor.
Informationen zu den Themen "Feuerwehrpläne nach DIN 14095" sowie "Brandmeldeanlagen" finden Sie in dieser Rubrik. Gern hilft Ihnen der Stadtbrandmeister bei Fragen weiter. Für alle anderen Fragen des vorbeugenden baulichen Brandschutzes ist das Baurechtsamt der Stadt Filderstadt zuständig.
Ansprechpartner:
Stadtbrandmeister Jochen Thorns
Telefon: (0178) 630 28 41
E-Mail: stbm[at]feuerwehr-filderstadt.de